Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur in Ausnahmefällen die Kosten gemäß der Heilpraktiker Gebührenverordnung.
Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten in der Regel ganz oder teilweise.
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Die Behandlungskosten werden nach der Behandlung bar bezahlt. Privat und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung.
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Praxisgebühr und Mehrwertsteuer fallen nicht an.
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Für Vor-Ort-Betreuung alle Leistungen und Preise auf Anfrage.
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